AGB
Geltende Bedingungen:
Die von uns aufgestellten Bauten sowie unser Mietmaterial unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart werden.
Allgemeine Angaben zu Offerten und Aufträgen
Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung bindend.
Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Die Willensäusserung kann via Webportal ebenso geltend gemacht werden. Somit ist eine Bestätigung auch ohne Unterschrift des Mieters bindend. Sollte die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, liegt es in seiner Verantwortung, dieses Missverständnis zu klären.
Rücktritt vom Auftrag
Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder allfällige Teilannullationen haben schriftlich zu erfolgen. Die dabei entgangenen Einnahmen werden von LakeLand-Event GmbH wie folgt in Rechnung gestellt:
Annullation bis 12 Monate vor Mietbeginn, 30% der Auftragssumme.
Annullation bis 6 Monate vor Mietbeginn, 50% der Auftragssumme.
Annullation bis 1 Monate vor Mietbeginn, 75% der Auftragssumme.
Weniger als 1 Monat vor Mietbeginn, 90% der Auftragssumme.
Einen Tag vor Mietbeginn, 100% der Auftragssumme.
Auf wetterabhängige Annullationen können wir keine Rücksicht nehmen.
Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
Mietdauer und Preise
Die Mietpreise für allgemeine Verleihartikel verstehen sich für vier Tage. Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Preise verstehen sich ab Lager LakeLand-Event GmbH in Walperswil. Unsere Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Für jeden weiteren Tag berechnen wir zusätzlich 20% des Grundpreises.
Bei längerer Mietdauer gelten Preise gemäss spezieller Vereinbarung.
Die Lieferung wird nach Gewicht, benötigtem Fahrzeug und Lieferort berechnet. Wir behalten uns vor, eventuelle Änderungen vorzunehmen.
Unsere Rechnungen sind rein netto, ohne Abzug, innert 30 Tagen zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen im Auftrag vereinbart wurden.
Erfolgt die Zahlung nicht innert der Zahlungsfrist von 30 Tagen, erhalten Sie eine erste Zahlungserinnerung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-, wodurch sich die Zahlungsfrist um 10 Tage verlängert.
Bei erneutem nicht einhalten der Verlängerten Zahlungsfrist, erhalten Sie eine zweite und somit letzte Zahlungserinnerung gegen eine Gebühr von weiteren Fr. 10.-, wodurch sich die Zahlungsfrist um weiter 10 Tage verlängert.
Können wir nach 50 Tagen keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns gezwungen, ohne weitere Vorwarnung ein Betreibungsverfahren einzuleiten.
Bauplatz
Der genaue Standort ist durch den Mieter im Vorfeld mit LakeLand-Event GmbH abzuklären. Grundsätzlich ist für alle Bauten ein möglichst ebenes Gelände vorzusehen.
Allgemeine Verpflichtungen des Mieters für Festzelte
Der Mieter übernimmt und besorgt folgende Arbeiten zu seinen Lasten, falls diese nötig sind:
- Das Einholen der nötigen Bewilligung zur Erstellung der Zelte.
- Zufuhr des Stroms ab Abschlussleitung bis Schaltkasten. Diese Arbeiten hat ein konzessionierter Installateur gemäss den örtlichen Vorschriften auszuführen.
- Den Innenausbau (z.B. Buffetanlagen, Dekorationen, Bestuhlung etc.)
- Bei eintretendem Schneefall müssen die Zelte sofort beheizt werden. Die Heizschläuche müssen unter dem Dach geführt werden. Angesetzter Schnee auf dem Zeltdach muss sofort entfernt werden.
- Die Zeltkonstruktionen werden mit Bodenankern aus Stahl bestfestigt. Können keine solche eingeschlagen werden, ist dies frühzeitig LakeLand-Event GmbH zu melden, um eine andere Lösung mit Befestigungsmaterial zu prüfen.
- An der Statik der jeweiligen Bauten dürfen vom Mieter keine Änderungen vorgenommen werden. Löcher in Hartbelägen sind durch den Mieter fachgerecht zu schliessen.
- Das Einrichten von offenen Grill- und Feuerstellen ist in den Zelten untersagt. Auch ist es untersagt Brat-, Grillstände oder Fritteusen einzurichten.
(Vorschrift der Gesundheitskommission)
- Der Mieter verpflichtet sich, die schriftlich oder mündlich vereinbarte Anzahl Hilfskräfte termingerecht zur Verfügung zu stellen. LakeLand-Event GmbH ist berechtigt den Mehraufwand, der ihr durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entsteht (z.B. längere Montage- und Demontagezeiten, Wartezeiten von Fahrzeugen etc.) zusätzlich zu verrechnen. Bei fehlendem Hilfspersonal ist LakeLand-Event GmbH berechtigt, die erforderlichen Hilfskräfte zu beschaffen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Bei Aufkommen von Sturmwind, sowie am Schluss der Veranstaltung sind alle beweglichen Öffnungen am Zelt zu schliessen.
- Das Anbringen von Werbeklebern oder Klebeband an den Zeltblachen und Profilen ist untersagt. Beschädigungen oder zusätzliche Reinigung durch nicht einhalten werden zusätzlich zu einem Stundenansatz von Fr. 60.-verrechnet.
- Es ist nicht gestattet, ohne die Anwesenheit des Bauleiters mit der Montage / Demontage des Zelts zu beginnen.
- An Festbankgarnituren angebrachtes Klebeband oder Tackerklammern sind bei der Rückgabe rückstandfrei zu entfernen. Der Mehraufwand für die Entfernung wird dem Kunden mit einem Stundenansatz von Fr. 60.- dem Kunden verrechnet.
Transport durch LakeLand-Event GmbH
Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt. Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind durch den Mieter zu tragen.
Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen ins Gebäude oder bei einer grösseren Distanz (mehr als 10-15m) ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Diese Information ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen.
Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist LakeLand-Event GmbH berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. Die Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieter abholfertig, palettisiert und zugänglich bereitzustellen.
Zustand des Materials
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager besichtigen. Unser Material wird durch uns gereinigt und in sauberem Zustand angeliefert. Wir können, bedingt durch die teilweise sehr kurze Zeit zwischen Rücknahme und Auslieferung, jedoch nicht immer für restlos sauberes Mobiliar garantieren.
LakeLand-Event GmbH verrechnet dem Kunden zusätzliche Aufwände zu einem Stundenansatz von Fr. 60.-, dies beinhalten z.B:
- Die Reinigung von verschmutztem Material
- Das korrekte aufrollen der Kabel
- Sortieren des Materials anhand der Stücklisten auf Cases oder Kisten
- Das Trocken von Moltons oder Planen
Dies ist eine nicht abschliessende Auflistung und kann beliebig erweitert werden.
Defekte oder Funktionsstörungen während dem Gebrauch des Mietmaterials können nicht ausgeschlossen werden. LakeLand-Event GmbH übernimmt keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen.
Gebrauch der Mietsache
Der Mieter hat die Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Sollte die Mietsache für einen Outdoor-Einsatz verwendet werden, ist der Mieter verpflichtet für einen Schutz gegen Witterungseinflüsse zu sorgen, insbesondere gegen Feuchtigkeit und Nässe.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass alle nötigen Gesuche und Bewilligungen eingereicht werden.
Rücknahme
Geliefertes oder durch uns vermitteltes Mietmaterial ist im angelieferten Zustand an die ausgewiesene Stelle zu retournieren. Der Rücknahmetermin ist einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder anderweitige Umstände sind LakeLand-Event GmbH sofort mitzuteilen. Bis zum Eintreffen von Mitarbeitenden von LakeLand-Event GmbH, ist der Mieter für das Mietmaterial verantwortlich! Dies beinhaltet ebenfalls den Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee etc.).
Für zu spät retournierte Ware wird für jeden weiteren Tag zusätzlich der effektive Mietansatz nachverrechnet.
Haftung für die Mietsache
Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials.
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemässer Transport, falsche Handhabung oder höhere Gewalt (Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Aufruhr, Krieg, Vandalismus oder Terrorismus) verursacht werden. Allfällige Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, als Folge von unsachgemässer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Mietbedingungen für das Notfall-Case
- Bei beschädigter oder entfernter Plombierung der Feuerlöscher, ist eine Gebühr (pro Feuerlöscher) fällig für die Kontrolle und Nachfüllung durch die Primus AG.
- Ersatz der Feuerlöschdecke 50.00 CHF.
- Bei beschädigter oder entfernter Plombierung der Erste-Hilfe-Apotheke, ist eine Gebühr für die Kontrolle und Ersatz des gesamten Inhalts fällig (ausgenommen der Schere und Pinzette).
- Ersatz der Schere und Pinzette 15.00CHF.
Versicherung
Eine allfällig notwendige Haftpflicht-, Diebstahl, Elementarschaden- oder Vandalierungsversicherung ist durch den Mieter abzuschliessen.
Kosten für Reparaturen und Verluste
Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand zum Stundenansatz von Fr. 60.- plus Materialkosten verrechnet. Abhanden gekommenes oder defektes Material, das nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Neupreis abzüglich 20% für den Minderwert des gebrauchten Materials, ohne Rücksicht auf das Alter, in Rechnung gestellt. Ersatz anderer Art oder Qualität vom Kunden wird nicht angenommen.
Eigentum
Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von LakeLand-Event GmbH, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das von LakeLand-Event GmbH vermietete Material darf nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verschiebung z.B. die Untervermietung, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
Reklamationen
Fehlendes Material und Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware oder aber spätestens vor deren Gebrauch an das Büro von der Firma LakeLand-Event GmbH (079 380 68 88) zu melden. Spätere Reklamationen sind nicht mehr überprüfbar und können daher bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden.
Ein unterschriebener Lieferschein bestätigt den vollständigen Erhalt der Ware.
Verschiedenes
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Aarberg anerkannt.
Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht im Allgemeinen und im Speziellen über den Miet- und Werkvertrag. Für Betreibungen halten wir uns an das Schuld-, Betreibungs- und Konkursgesetz.
LakeLand-Event GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche unter dem Namen LakeLand-Event GmbH eingetragen ist.
Handelsregister-Nummer:
CH-036.2.065.335-1 Copyright © LakeLand-Event GmbH 2019